Die Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit im ausgeübten Beruf bzw. der selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit zu versichern. Die Absicherung des BU-Risikos kann durch verschiedene Versicherungen mit unterschiedlicher Vertragsgestaltung vorgenommen werden. Selbstverständlich gibt es für jede Absicherungsform Vor- und Nachteile, die es zu beachten gilt.
Selbständige Verträge (SBU) und Zusatzversicherungen (BUZ) können unterschiedliche Regelungen beinhalten, was den Leistungsanspruch für den Versicherten betrifft:
Achtung: In diesem Fall beträgt die Versicherungsleistung bei 50 % Berufsunfähigkeit jedoch nur 50 % der versicherten BU-Rente. Erst bei 75 % bzw. 66 2/3 % Berufsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf die volle Berufsunfähigkeitsrente.
Die Versicherer haben ihre Versicherungsbeiträge nach dem "Prinzip kaufmännischer Vorsicht" so zu kalkulieren, dass die Versicherungsleistung auch bei schlechtem Schadensverlauf aus den Beitragseinnahmen erbracht werden kann.
Deshalb ist der vertraglich geforderte Beitrag (Bruttobeitrag) stets höher als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erwartenden Kosten. Die während der Vertragslaufzeit auf die Beiträge regelmäßig entstehenden Überschüsse aus geringeren Schadenskosten, Einsparung von Verwaltungskosten und Erträgen aus vorübergehender Kapitalanlage kommen jedoch den Versicherten zugute.
Werden die Überschüsse regelmäßig mit dem Beitrag verrechnet (so genannte Beitragsverrechnung) reduziert sich der laufende Beitrag entsprechend. Dieser niedrigere Beitrag wird Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Versicherungsnehmer an den Überschüssen zu beteiligen. Dies wird bei Vertragsabschluss vereinbart.
Tel. +49 (731) 27703 - 63 Wir freuen uns auf Fragen, Anmerkungen oder Kritik! Mo - Fr von 9 Uhr bis 18 Uhr |
|
Kontaktformular | |
Rückruf-Service |