Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient ähnlich wie die BU-Versicherung der Absicherung des dauerhaften Verlustes der Arbeitskraft.

Analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist jedoch nicht der Verlust von berufsspezifischen Fähigkeiten (mind. 50%), sondern ausschließlich der dauerhafte, vollständige Verlust der Fähigkeit versichert, irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausüben zu können.

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat der bisher ausgeübte Beruf somit keine Bedeutung, auch das bisher erzielte Erwerbseinkommen spielt hier keine Rolle!

Wann bietet sich die EU an?

Trotz der deutlichen Einschränkungen gegenüber der BU kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sich anbieten

  •     als Minimalschutz, wenn aufgrund Vorerkrankungen kein BU-Schutz möglich oder finanzierbar ist.
  •     bei nicht versicherbaren Berufen (IT-Berufe fallen hier nicht darunter).
  •     bei erheblichen finanziellen Einschränkungen.
  •     für Menschen mit einer hohen Risikobereitschaft ("worst case"-Absicherung).

 

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