Die Grundfähigkeiten-Versicherung spielt auf dem deutschen Markt eine sehr untergeordnete Rolle. Diese Vertragsart wird in Deutschland derzeit nur von einigen wenigen Gesellschaften angeboten.
Ähnlich wie bei der DD-Versicherung tritt der Leistungsfall nur bei bestimmten definierten Fällen ein. Entgegen der DD jedoch nicht bei bestimmten akuten Erkrankungen, sondern beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten in Folge von Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls.
Diese Grundfähigkeiten sind z. B.
Wenn Sie beispielsweise auf beiden Augen nicht mehr als 4% Sehfähigkeit haben, leistet die Versicherung eine vereinbarte monatliche Rente. Und dies unabhängig davon, ob Sie mit dieser gesundheitlichen Einschränkung im weiteren Verlauf Ihres Lebens noch arbeiten können oder nicht.
Das Beispiel mit den Augen macht jedoch sehr deutlich, wie erheblich die Beeinträchtigungen für eine Leistung sein müssen. So führt für viele die z.B. an einem Computerarbeitsplatz arbeiten schon ein deutlich geringere Sehkrafteinschränkung als die geforderten 96 % zu einer Berufsunfähigkeit, jedoch bekämen sie von GF-Versicherer noch KEINE Leistung.
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