Bei der Vertragsform der selbständigen Berufsunfähigkeit (SBU) handelt es sich um einen reinen Risikovertrag. Ähnlich wie bei einer Risiko-Lebensversicherung kalkuliert hier der Versicherer aufgrund der biometrischen Daten das individuelle BU-Risiko und den dafür erforderlichen Beitrag für die gewünschte Laufzeit (z.B. bis zum 65. Lebensjahr) und die versicherte monatliche BU-Rente.
Tritt während der Laufzeit der BU-Fall ein, zahlt der Versicherer solange die Berufsunfähigkeit andauert, längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die vereinbarte mtl. Berufsunfähigkeitsrente.
Tritt während der Vertragslaufzeit der BU-Fall nicht ein, erhält der Versicherungsnehmer prinzipiell keine Leistung. Eine Schlusszahlung (wie z.B. bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung) wird vom Versicherer nur im Ausnahmefall und ggf. in relativ geringem Umfang aus nicht mit dem Beitrag verrechneten Überschüssen erbracht, da der Versicherte während der Vertragslaufzeit nur einen reinen Risikobeitrag ohne Sparanteil bezahlt.
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