Gemäß § 15 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV sind wir verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt klar und verständlich in Textform die Angaben mitzuteilen, die vollständig im PDF-Dokument zum Download für Sie enthalten sind. Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV heruntergeladen und gelesen zu haben. Erstinformation herunterladen (PDF)