Über das Risiko der Berufsunfähigkeit und zu den BU-Absicherungsmöglichkeiten gibt es vielfältige Meinungen und Vorurteile, die dem tatsächlichen Sachverhalt nicht entsprechen.
Einigen Vorbehalten gegen die Berufsunfähigkeitsabsicherung wollen wir hier harte Fakten entgegen setzen:
Alle guten BU-Versicherer verzichten auf die so genannte abstrakte Verweisung
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass Versicherer auf einen anderen (zumutbaren) Beruf verweisen können, der den „Kenntnissen und Fähigkeiten" bzw. der „Ausbildung und Erfahrung" des Versicherten entspricht, und dies unabhängig davon, ob für den verwiesenen Beruf überhaupt eine freie Stelle verfügbar ist.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß auf die „Abstrakte Verweisung", so spielt es für den Anspruch auf BU-Rente keine Rolle, ob theoretisch noch ein anderer - als der zuletzt ausgeübte Beruf - ausgeführt werden könnte.
Die meisten Versicherer behalten sich das Recht auf die „konkrete Verweisung" vor. D.h. der BU-Versicherer kann die Zahlung der BU-Rente einstellen, wenn der IT-Experte tatsächlich eine neue Tätigkeit ausübt. Die konkrete Verweisung ist NUR möglich, wenn für den neuen Beruf die nötige Ausbildung und Erfahrung bzw. die erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind und die Tätigkeit darüber hinaus auch der bisherigen Lebensstellung des IT-Experten entspricht!
Der Beitrag einer privaten BU-Versicherung wird unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand berechnet. Weil mit zunehmenden Alter die Gefahr der Berufsunfähigkeit steigt, verlangen die Versicherer bei höherem Eintrittsalter auch einen höheren Beitrag. Vorerkrankungen können dabei zu beitragserhöhenden Risikozuschlägen, zu Leistungsausschlüssen oder in Einzelfällen gar zur generellen Ablehnung führen.
=> Junge Leute bekommen leichter und günstiger einen BU-Vertrag.
Selbst wenn der britische Wissenschaftler Stephen Hawking eindrücklich unter Beweis zu stellen scheint, welche beruflichen Leistungen auch unter schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch möglich sind, wäre es unrealistisch, zu glauben, dass es nicht eine ganze Reihe von potentiellen Gründen gibt, wodurch ein IT-Experte berufsunfähig werden kann.
Neben einer Vielzahl psychischer und intellektueller Herausforderungen müssen Sie sich in Ihrer hoch qualifizierten und spezialisierten Tätigkeit als IT-Experte alltäglich auch etlichen physischen und motorischen Anforderungen stellen. Sie sind auf Ihr Augenlicht, die manuelle Bedienung technischer Geräte und auf Ihre generelle Kommunikationsfähigkeit auf vielerlei Ebenen angewiesen.
Jegliche dauerhafte Beeinträchtigung Ihres Gesundheitszustandes kann zu einer erheblichen Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit und dadurch auch Ihrer Wettbewerbssituation und somit faktisch auch zum Einkommensverlust führen.
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