Probleme im Bereich Forderungsmanagement und Mahnwesen sind über die IT-Haftpflichtversicherung leider deswegen nicht mit abgedeckt, weil diese Versicherung generell nur dazu bestimmt ist, Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen finanziell abzusichern.
Forderungen aus Lieferung und Leistung, die Sie gegenüber zahlungsunwilligen Auftraggebern haben, sind deshalb nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung.
Wenn besagte Auftraggeber die Zahlung jedoch auf Grund eines Mangels an Ihrer Leistung verweigern und daraufhin berechtigt vom Projektvertrag zurücktreten sollten, besteht laut Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz wegen Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers:
"Der Versicherer ersetzt die vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) des Versicherungsnehmers im Falle eines berechtigten Rücktritts seines Auftraggebers, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.
Die Leistungsobergrenze des Versicherers für die Eigenschadenversicherung dieser Versicherungsbedingungen ist auf € 250.000 je Versicherungsfall begrenzt.
Hier besteht ein Selbstbehalt von 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch der im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbehalt."
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