"Aus Schaden wird man klug!" - In den meisten Fällen
ist es jedoch erheblich besser, schon aus dem Schaden anderer zu lernen und so selbst schadlos klug zu werden. Deshalb haben wir Ihnen hier einige Schadensfälle zusammengestellt, anhand derer Sie überprüfen können, ob solche Risiken auch bei Ihrer Tätigkeit vorstellbar sind:
Fast 150.000 Mailings wurden falsch verschickt! Für den IT-Dienstleister eine teure Angelegenheit, da er den Fehler durch eine falsche Datenaufbereitung der Adressdatei verursacht hat.
Eine freie Trainee-Stelle aber keine Bewerber. Zu diesen Ergebnis führte eine fehlerhafte eRecruiting-Software. Da die Anzeigen in Printmedien veröffentlicht wurden, entstand für den Programmierer schnell ein Vermögensschaden.
Die unwissentliche Verwendung eines geschützten Keywords bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) führte schnell zur kostenpflichtigen Abmahnung für den IT-Dienstleister.
Durch die Verwendung von Bild- und Tonelementen, um eine neu zu entwickelnde Webseite (optisch) ansprechender für den User zu gestalten, können Urheberrechtsverletzungen schnell entstehen und hohe Schadenersatzansprüche verursacht werden. Die Verwendung eines Rock-Klassikers kam dabei einem IT-Dienstleister teuer zu stehen.
Fallstricke durch Klauseln bei der IT-Haftpflichtversicherung: Versicherer versuchen, durch Ausschlussklauseln ihre Leistungspflicht zu reduzieren. In diesem Fall verursachte ein Backup-Problem einen großen Vermögensschaden, den einigen Versicherungen wegen der Ausschlussklauseln nicht bezahlt hätten.
Im IT-Bereich sind Personenschäden zwar selten, können aber beispielsweise durch mangelhafte Steuerungssoftware verursacht werden - wie im vorliegenden Fall. Das damit verbundene hohe Kostenrisiko muss durch die IT-Haftpflichtversicherung angemessen abgesichert sein.
Die Auftragsgröße und das Kostenrisiko eines verursachten Schadens sind oft voneinander völlig unabhängig. Passiver Rechtsschutz durch die IT-Berufshaftpflichtversicherung ist ein wertvoller Nutzen der Versicherung, um unberechtigte Schadenersatzforderungen ohne eigenes Kostenrisiko abzuwehren.
Lesen Sie hier noch einige weitere Schadensfälle - kurz und bündig für Sie zusammengefasst!
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