Schadensfälle aus der Praxis

"Aus Schaden wird man klug!" - In den meisten Fällen
ist es jedoch erheblich besser, schon aus dem Absaufen mit Notebook und HandySchaden anderer zu lernen und so selbst schadlos klug zu werden. Deshalb haben wir Ihnen hier einige Schadensfälle zusammengestellt, anhand derer Sie überprüfen können, ob solche Risiken auch bei Ihrer Tätigkeit vorstellbar sind:


Vermögensschaden: Mailing an Unbekannt durch falsche Datenaufbereitung (Januar 2011)

Fast 150.000 Mailings wurden falsch verschickt! Für den IT-Dienstleister eine teure Angelegenheit, da er den Fehler durch eine falsche Datenaufbereitung der Adressdatei verursacht hat.

Wie ihm die IT-Haftpflicht auch bei diesem Problem zu Seite stand

Vermögensschaden: Fehlerhafte eRecruiting-Software (April 2010)

Eine freie Trainee-Stelle aber keine Bewerber. Zu diesen Ergebnis führte eine fehlerhafte eRecruiting-Software. Da die Anzeigen in Printmedien veröffentlicht wurden, entstand für den Programmierer schnell ein Vermögensschaden. 

Die IT-Haftpflicht kam für den Schaden jedoch auf

Markenrechtsverletzung: Geschützte Keywords (Mai 2008)

Die unwissentliche Verwendung eines geschützten Keywords bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) führte schnell zur kostenpflichtigen Abmahnung für den IT-Dienstleister. 

Wie die IT-Haftpflicht hier helfen kann!

Urheberrechtsverletzung: Rock-Klassiker (Juni 2006)

Durch die Verwendung von Bild- und Tonelementen, um eine neu zu entwickelnde Webseite (optisch) ansprechender für den User zu gestalten, können Urheberrechtsverletzungen schnell entstehen und hohe Schadenersatzansprüche verursacht werden. Die Verwendung eines Rock-Klassikers kam dabei einem IT-Dienstleister teuer zu stehen.

Lesen Sie mehr zu den Risiken und wo Sie bei Bedarf Rechtsrat und Beistand finden!

Vermögensschaden: Backup-Problem (September 2006)

Fallstricke durch Klauseln bei der IT-Haftpflichtversicherung: Versicherer versuchen, durch Ausschlussklauseln ihre Leistungspflicht zu reduzieren. In diesem Fall verursachte ein Backup-Problem einen großen Vermögensschaden, den einigen Versicherungen wegen der Ausschlussklauseln nicht bezahlt hätten. 

Die Erprobungs- oder Experimentierklausel gefährdet oft den Versicherungsschutz!

Personenschaden: Tragödie in der Oper (Dezember 2005)

Im IT-Bereich sind Personenschäden zwar selten, können aber beispielsweise durch mangelhafte Steuerungssoftware verursacht werden - wie im vorliegenden Fall. Das damit verbundene hohe Kostenrisiko muss durch die IT-Haftpflichtversicherung angemessen abgesichert sein.

Die richtige Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen ist hier entscheidend!

Passiver Rechtsschutz: Kleiner Auftrag - großer Schaden (Juni 2005)

Die Auftragsgröße und das Kostenrisiko eines verursachten Schadens sind oft voneinander völlig unabhängig. Passiver Rechtsschutz durch die IT-Berufshaftpflichtversicherung ist ein wertvoller Nutzen der Versicherung, um unberechtigte Schadenersatzforderungen ohne eigenes Kostenrisiko abzuwehren. 

Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier!

Schaden-Quickies

Lesen Sie hier noch einige weitere Schadensfälle - kurz und bündig für Sie zusammengefasst!

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