Eigenschadendeckung für Datenrisiken (Zusatzbaustein)

Als Eigenschaden bei Datenverlust (Datenrisiken) bezeichnet man eine Situation, wenn es in einem Unternehmen zu einem Datenschutzvorfall kommt, der Kosten nach sich zieht. Typischerweise entstehen Kosten für Ermittlungen, Bekanntmachung, Krisenmanagement und PR Maßnahmen.

Der Versicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für die Ermittlung des Geschehenen, incl. der Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung der Datenrechtsverletzungen, der Kosten für Krisenmanagement und PR Maßnahmen. Ferner erstatten wir die Kosten für die Wiederherstellung infolge einer Beschädigung/Zerstörung/Änderung, Ihrer Daten, Netzwerke, Computersysteme oder des Intranets/Internets nach einem Hackerangriff. Ebenfalls versichert ist der Ertragsausfall Ihrer Onlineumsetzung nach einem Hackerangriff oder einer Denial-Off-Service-Attacke.

 

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