Zusätzlicher Kostenvorteil durch "Einsteiger-Tarif" für Start-ups und Existenzgründer bei Jahresumsätzen bis 75.000 €
Auswahl von Paketlösungen (Grund, Classic, Premium) oder individuelle Absicherung einzelner Versicherungsbausteine
Online-Abschluss mit sofortiger Versicherungsbestätigung bis zu einem Jahresumsatz von 2.500.000 €
Versicherungsschutz
Hohe Versicherungssummen auch für Vermögensschädenbis 2.000.000 € wählbar
All-Risk (Allgefahren) Deckung für alle typischen IT-Haftungsrisiken
Unbegrenzte Mitversicherung bisheriger Vorumsätze, d.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
Weltweite Deckung inklusive USA und Kanada
Versicherungsschutz bei Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten, wie zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte.
Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Inland sind beitragsfrei mitversichert (Niederlassungen und Tochterunternehmen im Ausland auf Antrag)
Baustein ZPV (Projektversicherung) für ausstehende Honorare, bei Vertragsstrafen aufgrund Verletzungen von Geheimhaltungs- Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen, bei vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten und bei Verlängerung der Nachhaftung
Eigenschäden durchUnterschlagung, Untreue, Betrug der eigenen angestellten- und freien Mitarbeiter sowie Beschädigung der eigenen Website durch Dritte sind mitversichert
Eigenschäden wegen vergebliche Aufwendungen durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers sind über den RPC-Baustein (Return of Project Costs) bis zu einer Leistungsobergrenze von € 250.000 mitversichert
Keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für nach Vertragsschluss neu hinzugekommene IT-Tätigkeiten Durch die so genannte "offene Deckung" ist somit keine Vorsorgeversicherung mehr notwendig
Beitragsfreie Mitversicherung von untergeordneten Tätigkeiten als Werbe- und Medienagentur sowie kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Unternehmensberatung wie auch Personalberatung
Extras
Zweifach-Maximierung der Versicherungsleistung, d.h. die Versicherungssummen können zweimal pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden
Einfaches, umfassendes und transparentes Bedingungswerk:
Keine komplizierte Kombination aus Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und Besonderen Bedingungen (BBR)
Alle IT-typischen Tätigkeiten gelten versichert (keine Einschränkung auf benannte Tätigkeiten)
Keine Ausschlüsse im Bereich Internetproviding, Betrieb von Internetplattformen, Telekommunikationsanlagenherstellung und Dienstleistungen nach Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
Kein Ausschlussvon Schadenersatz statt Leistung (wie nach AHB-Versicherungskonzepten üblich). Somit sind sämtliche Erfüllungsfolgeschäden versichert, wie beispielsweise:
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung
Ansprüche wegen Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
Kalkulierbare finanzielle Belastung im Schadenfall durch den festen Selbstbehalt
Keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes durch sonst übliche "Sublimite" , d.h. keine reduzierten Versicherungssummen z.B. bei Datenverlust, Urheberrechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall. Lediglich Leistungen für Eigenschäden begrenzt der Versicherer auf 250.000 €.
Keine Erprobungsklausel , d.h. kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend erprobt oder getestet waren
IT-Experten und IT-Dienstleister mit Unternehmenssitz in Deutschland sind versicherbar