Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Haben Sie als Hauptfälligkeit den 01.01. eines Jahres gewählt, so errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Antragsjahr (Rumpfjahr bis 01.01.) plus ein weiteres Jahr. Beispiel: Versicherungsbeginn 01.06.2013, Versicherungsablauf 01.01.2015.
Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer V. der Versicherungsbedingungen gekündigt wird.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Ziffer VI. der Versicherungsbedingungen zu kündigen.
Bei Wechsel in eine Festanstellung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Zuviel bezahlte Versicherungsbeiträge werden wieder zurückerstattet.