IT-Haftpflicht: Angebotsvergleich im Detail

Hier finden Sie die von Ihnen ausgewählten Tarife mit über 70 Kriterien in einer Tabelle einander gegenüber gestellt und können die Versicherungsangebote in allen Details selbst vergleichen.

 

 

 

Kriterium Allianz
IT 2014 - € 1.000.000
HISCOX Net-IT 02/2013
Start-Deckung (Umsatz bis 75 T€)
1. Stand der Datenerhebung

Erläuterung: Stand der Datenerhebung

Der Versicherungsvergleich wird von uns kontinuierlich gepflegt und aktualisiert.
Der Stand der jeweiligen Versicherungsbedingungen kann ggf. ein deutlich früheres Datum ausweisen, da die Versicherer Ihre Bedingungswerke nur unregelmäßig verändern.

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10-2014

10-2014

2. Produktname

Haftpflicht für Unternehmen der Informationstechnologie

Net-IT Police

3. Vertragsgrundlagen/ Bedingungen

Welche Versicherungsbedingungen liegen der IT-Haftpflicht zu Grunde?

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Versicherungsbedingungen für die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen der Informationstechnologie (H8008/01, Stand 06/2014)

Net IT Bedingungen 02/2013 mit zusätzlichen KuV24-Leistungserweiterungen (Rahmenvereinbarung KuV24 08-2013)

4. Besonderheiten

Allianz weist viele Ausschlüsse im IT-Vermögensschadenbereich auf (z. B. Datensicherung/ Erprobung/ Wartung und Pflege/ bewusste Pflichtverletzung/ Stand der Technik)

5. Angebotserstellung / Antragstellung

Vor Abschluss muss ein mehrseitiger Risikofragebogen ausgefüllt werden. Erst dann erstellt der Anbieter ein verbindliches Angebot

online-Abschluss über KuV24 durch Beantwortung von 5 einfachen ja/nein-Fragen

6. Definition Deckungssummen

für spezielle IT-typische Leistungsbereiche gilt nicht die Vermögensschadendeckung sondern die Sachschadendeckung als Regulierungssumme zur Verfügung

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¹) Allianz definiert Löschung und Beschädigung von Daten Dritter, die auf Datenträgern verkörpert sind als Sachschaden

Die maximale Versicherungsleistung für Sach- und Vermögensschäden ist zusammen auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt (pauschale Deckungssummen).

7. Sofortige verbindliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage)

nein

ja

8. Deckungssummen - Personenschäden

3.000.000,00 €
(pauschal mit Sachschäden)

3.000.000,00 € (pauschal mit Sachschäden)

9. Deckungssummen - Sachschäden

3.000.000,00 €
(pauschal mit Personenschäden)

3.000.000,00 € (pauschal mit Personenschäden)

10. Deckungssummen - Vermögensschäden

1.000.000,00 € ¹)

250.000,00 €

11. Ist der Versicherungsschutz in Teilbereichen durch Sublimite eingeschränkt?

Erläuterung: Sublimite

Sublimite sind niedrigere Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.).
Ein IT-Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen, weil dadurch der Versicherungschutz in Teilbereichen eingeschränkt wird und hohe Versicherungssummen nur scheinbar umfassende Sicherheit bieten, während mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Bearbeitungsschäden limitiert auf € 50.000,00).

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ja

nein

12. Offene Deckung - welche IT-Tätigkeiten gelten mitversichert?

Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung versichert, es sei denn in den Versicherungsausschlüssen sind bestimmte Umstände explizit ausgeschlossen.

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keine offene Deckung!
nur das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Risiko gilt mitversichert. Die EDV/IT-spezifischen Leistungen sind explizit beschrieben.

ja, offene Deckung, d.h.alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende und eingrenzende Aufzählung gelten bedingungsgemäss mitversichert

13. Selbstbeteiligung (speziell bei Vermögensschäden)

500,00 €

500,00 €

14. Jahresbruttobeitrag

Erläuterung: Jahresbruttobeitrag

In den ausgewiesenen Versicherungsbeiträgen ist die gesetzliche Versicherungssteuer von 19 % berücksichtigt.
Die Versicherungssteuer ist - anders als die Umsatzsteuer - nicht als Vorsteuer anzusetzen.
Stattdessen kann der gesamte Jahresbruttobeitrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

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1.249,50 €

481,95 €

15. Weltweiter Versicherungsschutz incl. USA/Kanada (räumlicher Geltungsbereich)

ja, direkter Export nach USA/ US-Territorien und Kanada jedoch ausgeschlossen

ja, es gibt keine Einschränkungen für direkten Export

16. Vorsorgeversicherung (incl. USA/Kanada)

Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert (Vorsorgebaustein systembedingt nicht mehr erforderlich)

17. Mitversicherte Betriebsstätten und Niederlassungen im In- und Ausland

Alle Betriebsstätten, Betriebseinrichtungen und betriebliche Nebenrisiken innerhalb der BRD gelten mitversichert.
Für neu hinzukommende Gesellschaften mit gleichem Betriebscharakter innerhalb der BRD besteht ebenfalls Versicherungsschutz sofern mehrheitlicher direkter oder indirekter Einfluss ausgeübt wird.

 

alle inländischen sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorhandenen Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften außerhalb des EWR gelten mitversichert, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.

18. Vorsorgeversicherung - Personenschäden

3.000.000,00 €
(pauschal mit Sachschäden)

Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert
(Vorsorgebaustein systembedingt nicht mehr erforderlich)

19. Vorsorgeversicherung - Sachschäden

3.000.000,00 €
(pauschal mit Personenschäden)

Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert
(Vorsorgebaustein systembedingt nicht mehr erforderlich)

20. Vorsorgeversicherung - Vermögensschäden

1.000.000,00 € ¹)

Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert
(Vorsorgebaustein systembedingt nicht mehr erforderlich)

21. Verzicht auf Experimentier- bzw. Erprobungsklausel

Erläuterung: Experimentier bzw. Erprobungsklausel

Einige Versicherer haben Ausschlüsse, wie z. B. die Experimentier- bzw. Erprobungsklausel in den Versicherungsbedingungen aus anderen Branchensparten übernommen, die für IT-Versicherungen ein erhebliches Risiko darstellen. Zwei Beispiele für derartige Klauseln:

  • "Nicht versichert sind... Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend - z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise - erprobt waren."
  • "...ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können."

Das Auftreten einer Fehlfunktion (z.B. fehlerhafte Datensicherung), die zu einem erheblichen Schaden führt, bietet für den Versicherer zur Abwehrargumentation immer den "Anscheinsbeweis", dass keine ausreichenden Tests vorgenommen wurden. In einem solchen Fall hat ein Versicherer mit derartiger Klausel eine gute Möglichkeit, dem IT-Dienstleister den Versicherungsschutz zu versagen. Derartige Klauseln sind deshalb als problematisch zu bewerten.

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nein

ja

22. Verzicht auf Stand der Technik-Klausel

Erläuterung zum Stand der Technik Klausel

Beispiel der Klausel eines Versicherers in Bezug auf Software-Erstellung:

Versicherungsschutz wird nur gewährt für \"... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engeneerings eingetreten sind.\"

Derartige Klauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer im Schadenfall und sollten daher vermieden werden.

 

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nein

ja

23. Versicherungsschutz bei Verzögerung der Leistung (Verzug)

Erläuterung zu Verzögerungsschäden

Die Mitversicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug) wie er z. B. bei einer Softwareimplementierung, Softwareentwicklung oder Erstellung eines Online-Shops entstehen kann, ist je nach Tätigkeitsschwerpunkt für die Auswahl der geeigneten IT-Haftpflichtversicherung sehr wichtig.
Bei fast allen Gesellschaften im Vergleich ist diese Leistung ausgeschlossen. In einigen Ausnahmen ist der Folgeschaden mit erheblichen Einschränkungen versichert. Bei diesen Gesellschaften muss der Verzug auf einen Sachschaden, z. B. Brand- oder Wasserschaden im Büro zurückzuführen sein. Da dies sicher nicht die häufigsten und typischen Ursachen sind, aus denen sich IT-Projekte in die Länge ziehen, stellen diese Angebote nur eine unzureichende „Ausschnittsdeckung" dar.

 

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nein

ja, ohne Einschränkung

24. Implementierungs- Integrations- und Tätigkeitsschäden

1.000.000,00 €

250.000,00 €

25. Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation

1.000.000,00 €

250.000,00 €

26. Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden

1.000.000,00 €

3.000.000,00 €

27. Bearbeitungsschäden

Unter einem Bearbeitungsschaden versteht man Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Ein Bearbeitungsschaden wird auch als Tätigkeitsschaden bezeichnet.

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100.000,00 €

3.000.000,00 €

28. Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe

3.000.000,00 €

3.000.000,00 €

29. Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/Codekarten von Türen und Schließanlagen))

100.000,00 €
(inkl. Code-Karten und vorübergehende Objektsicherungsmaßnahmen für maximal 14 Tage)

3.000.000,00 €
(inkl. Code-Karten und vorübergehende Objektsicherungsmaßnahmen ohne zeitliche Begrenzung)

30. Abwässer- und Allmählichkeitsschäden

3.000.000,00 €
(pauschal mit Personenschäden)

3.000.000,00 €

31. Sind Arbeits- oder Liefergemeinschaften bei Beteiligung an IT-Projekten mitversichert?

ja

ja

32. Eigenschäden

Erläuterung zur Eigenschadendeckung

Generell ist in der Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.

  • Über den Eigenschadenbaustein können jedoch zusätzlich eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Im Fall der IT-Haftpflicht sind dies Schäden durch Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) von angestellten und freien Mitarbeitern, die in einem direkten Vertragsverhältnis zu Ihnen stehen
  • Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe
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nein

ja, bis 250.000,00 €

33. RPC-Deckung (Return of Project Costs)

Erläuterung zur RPC-Deckung

Zusätzlich zum klassischen IT-Haftpflichtrisiko kann auch das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen versichert werden, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
Beispiel: Nach einigen Verzögerungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt berechtigt vom Vertrag zurück. Sie hatten für das acht Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Zusatzbausteines.

 

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nein, wird vom Versicherer nicht angeboten.

nein, wird jedoch bis zu einer Leistungsobergrenze von 250.000 € angeboten und kann gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

34. Vorumsätze im Versicherungsschutz eingeschlossen?

Erläuterung zu Vorumsätze

Nur wenige Versicherer bieten automatisch und unbegrenzt die Mitversicherung von Vorumsätzen bzw. aus Tätigkeiten in alten Projekten an. Die Mitversicherung der Vorumsätze ist vor allem für diejenigen IT-Experten wichtig, die nicht mit Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit bereits eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im IT-Bereich ist es durchaus möglich, dass auch aus älteren Projekten und Aufträgen ein Schaden entsteht und erst später beim IT-Dienstleister angemeldet wird. Wer also Schäden aus früheren Aufträgen nicht ausschließen kann, für den ist dieses Kriterium sehr wichtig.

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nein

Vorumsätze sind unbegrenzt mitversichert!

35. Rechtsverletzungen (z.B. Schutz- und Urheberrechte)

Erläuterung zu Rechtsverletzungen (Beispiele):

  • Markenrechtsverletzungen
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Patentrechtsverletzungen
  • Wettbewerbsverletzungen
  • Kartellrechtsverletzungen
  • Datenschutzrechtsverletzungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Namensrechtsverletzungen
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Verletzung von Datenschutzgesetzen und Persönlichkeitsrechten gelten ohne Einschränkungen mitversichert.
Verletzungen von Patent-, gewerblichen Schutz-, Marken-, Namens- oder Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts sind explizit ausgeschlossen (nur auf besondere Vereinbarung können diese Rechte mitversichert werden und selbst dann gelten diese Rechte nur mitversichert, sofern Recherchen zur Vermeidung solcher Schutzrechtsverletzungen von entsprechenden Fachanwälten durchgeführt wurden. Ansprüche in USA, US-Territorien und Kanada sowie Patentrechtsverletzungen, gelten trotzdem nicht mitversichert.)

ja, sämtliche Rechteverletzungen (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte, etc.) gelten mit Ausnahme von Kartell- und Wettbewerbsrechten sowie Patentrechten mitversichert.
KEINE Einschränkung bei grober Fahrlässigkeit und KEINE zwingende Voraussetzung einer Recherche durch Fachkräfte.

36. AHB basierend

Basieren IT-Haftpflichtversicherungen auf den allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) so sind die Wordings komplexer aufgebaut. Zu den AHBs kommen dann noch die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Diese BBRs werden noch um Klauseln und individuelle Vereinbarungen ergänzt. Die Bedingungsinhalte verweisen immer wieder auf unterschiedliche Stellen im Wording, was die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit solcher Versicherungsbedingungen deutlich komplizierter macht.

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nein

nein

37. Nachhaftung

Die Nachhaftung bezieht sich auf Schadenfälle, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrags offenkundig werden, obwohl die Schadenverursachung während der Laufzeit des Versicherungsvertrags entstanden ist.

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5 Jahre, aber nur aus Gründen des vollständigen und dauerhaften Wegfalls des versicherten Risikos wegen Berufsaufgabe, Betriebs-, Produktions- oder Liefereinstellung

ja, bis zu 6 Monate bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit (beitragspflichtiger Zusatzbaustein).

38. Kostenübernahme für Strafverfahren (strafrechtliche Verteidigung)

Hier handelt es sich um Kosten für ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem IT-Haftpflichtschaden.

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ja

ja

39. eigene Veröffentlichungen mitversichert?

nein

ja, das Veröffentlichungsrisiko für angebotene Produkte und Dienstleistungen gelten im Rahmen für Werbung und Marketing mitversichert. Dies gilt auch für Abmahnungen gegen den Versicherungsnehmer.

40. Subunternehmer mitversichert?

ja

ja

41. Eigenschadendeckung für Datenrisiken (kostenpflichtiger Zusatzbaustein)

nein, wird vom Versicherer nicht angeboten.

100.000,00 € oder 250.000,00 € Höchstentschädigung

42. Nachmeldefrist (zeitlicher Geltungsbereich)

Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer
innerhalb der Nachmeldefrist nach Beendigung des Versicherungsvertrages
gemeldet werden.

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5 Jahre

10 Jahre Nachmeldefrist, ohne Einschränkungen

43. Projektverträge (kostenpflichtiger Zusatzbaustein)

nein, wird vom Versicherer nicht angeboten.

25.000,00 € Höchstentschädigung

44. Kündigungsfrist

Für Sach- und Haftpflichtversicherungsverträge beträgt die marktübliche Kündigungsfrist 3 Monate.

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3 Monate vor Hauptfälligkeit

1 Monat vor Hauptfälligkeit

45. Laufzeitnachlass

wird vom Versicherer nicht aktiv angeboten

10 % bei einer Versicherungslaufzeit von 3 Jahren

46. Berechnung des Beitrages nach angegebenem Umsatz?

ja

ja, innerhalb von vorgegebenen Umsatzbändern bleibt die Versicherungsprämie unverändert

47. Existenzgründernachlass

Für Neugründungen oder Start-Ups gewähren die Versicherungsgesellschaften einen befristeten Nachlass, der häufig im zweiten Versicherungsjahr entfällt.

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wird vom Versicherer nicht aktiv angeboten

15 %

48. Händlerkettenklausel

nein

nein

49. Ansprüche auf Zahlung von Honorar- oder Werklohnforderungen

nein

ja

50. Vertrauensschäden

nein

der Eigenschaden, welcher infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Vermögensdeliktes durch Angestellte oder freie Mitarbeiter dem Versicherungsnehmer zugefügt werden, gilt mitversichert.

51. Wird eine Stückprämie angeboten?

nein

ja, bis zu einem Jahresnettoumsatz von € 75.000 bleibt der Versicherungsbeitrag unverändert.

52. Beschädigung oder Zerstörung der Website

eigene Aufwendungen zur Wiederherstellung der vollen Funktionalität der Webiste infolge eines unbefugten Eingriffs Dritter (z.B. Hackerangriffe) gelten mitversichert. Voraussetzung für die Erstattung ist das Vorhandensein von Sicherheitsmaßnahmen oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall), die dem Stand der Technik entsprechen.

alle notwendigen Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Website gilt mitversichert, sofern diese durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde.

53. Reputationsschäden

nein

ersetzt werden alle notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung eines substanziellen Reputationsschadens aufgrund eines Versicherungsfalls.

54. Dokumentenverlust

nein

ersetzt werden Wiederbeschaffungskosten für überlassene schriftliche Dokumente zur Auftragserledigung bei Dokumentenverlust.

55. Gewährleistungsfrist

Die gesetzliche Verjährungsfrist (Gewährleistung) kann gegenüber dem Kunden verlängert werden. Wird dies vereinbart, so hat dies im Schadenfall keine negative Auswirkungen.

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5 Jahre (sind durch Gesetz längere Gewährleistungsfristen bestimmt, gelten die gesetzlichen Vorschriften)

unbegrenzt

56. Freie Mitarbeiter mitversichert (incl. Regressverzicht)?

nein

ja, eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen) gelten mitversichert, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind.  

57. Kostenübernahme für Strafverfahren (strafrechtliche Verteidigung)

ja

ja

58. Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten?

nein

ja

59. Gelten alle Arten von Erfüllungsfolgeschäden mitversichert?

nein

ja

60. Gibt es Einschränkungen bei Virenschäden?

ja, mitversichert gelten Schäden infolge Übermittlung oder Weitergabe von Computerviren und anderen Schadprogrammen. Es besteht jedoch die Verpflichtung das eigene IT-System, die weitergegebenen Programme, Produkte oder Leistungen mit aktuellen Sicherheitsmaßnahmen oder -techniken (z.B. Virenscanner) zu überprüfen.

nein, alle Schäden, durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) gelten mitversichert.

61. Selbstbeteiligung bei Personenschäden

keine

keine

62. Ist die verschuldensunabhängige Haftung eingeschlossen?

Schadensfälle zur verschuldensunabhängigen Haftung entstehen oft bei der Vereinbarung von Service Level Agreements (zugesicherte Leistungseigenschaften wie etwa Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung von EDV-Projekten)

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ja

ja

63. Sind vertragliche Haftungsansprüche mitversichert?

nein

ja

64. Sind gesetzliche Haftungsansprüche mitversichert?

ja

ja

65. Leistungen einer Werbe- und Grafikagentur

nein

beitragsfrei und ohne weiteren Zuschlag mitversichert (Rahmenvereinbarung KuV24)

66. Definition des Schadensfalls

Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.

67. Selbstbeteiligung für Schäden in USA/Kanada

10.000,00 €

€ 15.000,00

68. vereinfachte Online-Jahresmeldung

Damit die Versicherungsgesellschaft über etwaige betriebliche Änderungen oder neue Risiken in Ihrer IT-Tätigkeit informiert ist, erhalten Sie einen jährlichen Fragebogen (sogenannte Prämienregulierung). Ergaben sich Änderungen für Ihren Versicherungsvertrag, prüft der Versicherer, ob der von Ihnen bezahlte Versicherungsbeitrag angemessen ist.

 

Mehr Informationen

nein

ja, vereinfachte online-Abwicklung über myKuV24

69. erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater

nein

beitragsfrei und ohne weiteren Zuschlag mitversichert (Rahmenvereinbarung KuV24)

70. Bedingungsupdate Garantie

Über das Bedingungsupdate liegt stets das aktuellste Wording der IT-Haftpflichtversicherung zu grunde. Mit der Vereinbarung einer sogenannten Besitzstandswahrungsklausel ergeben sich keine Nachteile zwischen den alten und den neuen Versicherungsbedingungen. Die Besitzstandswahrungsklausel kann folgende Formulierung haben:
Soweit die Versicherungsbedingungen, die unmittelbar vor der Umstellung des Vertrages auf die neuen Bedingungen vereinbart waren, über den Umfang der neuen Versicherungsbedingungen hinausgehen, gelten für nach der Umstellung gemeldete Versicherungsfälle weiterhin die unmittelbar vor Umstellung des Vertrages vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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nein

ja, bei prämienneutralen Bedingungsverbesserungen mit sofortiger Wirkung.

71. Deckungssummen-Maximierung

Erläuterung zum Begriff Maximierung
Die Deckungssummen sind i. d. R. 2-fach maximiert. D. h. diese Summen können zwei mal pro Versicherungsjahr ausgereicht werden.
Beispiel: 2,5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden/ 2-fach maximiert
Es stehen pro Versicherungsjahr maximal 5 Mio. € für Entschädigungen zur Verfügung, pro einzelnen Schadenfall jedoch nicht mehr als 2,5 Mio. €.

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2-fach maximiert

2-fach maximiert

72. Verzicht auf Wartungsklausel

Erläuterung zur Wartungsklausel
unterläßt der Versicherungsnehmer die Wartung und Pflege seiner Software/Hardware, so sind Ansprüche aus Vermögensschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

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nein

ja

73. Verzicht auf Kostenklausel

Erläuterung zur Kostenklausel
Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft für Kosten werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gleiche gilt auch, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind

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nein, Anrechnung erfolgt bei allen Versicherungsfällen im Ausland

ja

74. Versicherungsbestätigung

Viele Auftraggeber fordern vom IT-Experten eine Bestätigung dass eine IT-Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestversicherungssummen aktuell besteht.

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muß bei Bedarf jeweils beim Versicherer angefordert werden

sofort, mit der Erstellung des Versicherungsscheins erhält der IT-Experte in deutscher und englischer Sprache eine neutrale Versicherungsbestätigung zur Aushändigung für seinen Auftraggeber

 

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