Hier finden Sie die von Ihnen ausgewählten Tarife mit über 70 Kriterien in einer Tabelle einander gegenüber gestellt und können die Versicherungsangebote in allen Details selbst vergleichen.
Kriterium | Gothaer SAFE-IT - € 500.000 |
HISCOX Net-IT 02/2013 Start-Deckung (Umsatz bis 75 T€) |
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1. Stand der Datenerhebung Erläuterung: Stand der DatenerhebungDer Versicherungsvergleich wird von uns kontinuierlich gepflegt und aktualisiert. |
10-2014 |
10-2014 |
2. Produktname | SAFE-IT |
Net-IT Police |
3. Vertragsgrundlagen/ Bedingungen Welche Versicherungsbedingungen liegen der IT-Haftpflicht zu Grunde? |
Gothaer SAFE-IT-Haftpflichtversicherung für Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie (BBR A 184, Stand 03/2011) |
Net IT Bedingungen 02/2013 mit zusätzlichen KuV24-Leistungserweiterungen (Rahmenvereinbarung KuV24 08-2013) |
4. Besonderheiten | ||
5. Angebotserstellung / Antragstellung | Vor Abschluss muss ein 4-seitiger Risikofragebogen ausgefüllt werden. Erst dann erstellt der Anbieter ein verbindliches Angebot |
online-Abschluss über KuV24 durch Beantwortung von 5 einfachen ja/nein-Fragen |
6. Definition Deckungssummen für spezielle IT-typische Leistungsbereiche gilt nicht die Vermögensschadendeckung sondern die Sachschadendeckung als Regulierungssumme zur Verfügung |
Die maximale Versicherungsleistung für Sach- und Vermögensschäden ist zusammen auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt (pauschale Deckungssummen). |
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7. Sofortige verbindliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) | nein |
ja |
8. Deckungssummen - Personenschäden | 5.000.000,00 € |
3.000.000,00 € (pauschal mit Sachschäden) |
9. Deckungssummen - Sachschäden | 500.000,00 € (pauschal mit Vermögenschäden) |
3.000.000,00 € (pauschal mit Personenschäden) |
10. Deckungssummen - Vermögensschäden | 500.000,00 € (pauschal mit Sachschäden) |
250.000,00 € |
11. Ist der Versicherungsschutz in Teilbereichen durch Sublimite eingeschränkt? Erläuterung: SublimiteSublimite sind niedrigere Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.). |
ja |
nein |
12. Offene Deckung - welche IT-Tätigkeiten gelten mitversichert? Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung versichert, es sei denn in den Versicherungsausschlüssen sind bestimmte Umstände explizit ausgeschlossen. |
ja, offene Deckung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als IT-Unternehmen aus der Herstellung oder Lieferung von Erzeugnissen sowie der Erbringung von Arbeiten, Tätigkeiten oder sonstigen Leistungen, ohne abschließende Aufzählung. |
ja, offene Deckung, d.h.alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende und eingrenzende Aufzählung gelten bedingungsgemäss mitversichert |
13. Selbstbeteiligung (speziell bei Vermögensschäden) | 10%, mind. 1.000 € maximal jedoch nicht mehr als 5.000 € |
500,00 € |
14. Jahresbruttobeitrag Erläuterung: JahresbruttobeitragIn den ausgewiesenen Versicherungsbeiträgen ist die gesetzliche Versicherungssteuer von 19 % berücksichtigt. |
1.190,00 € |
481,95 € |
15. Weltweiter Versicherungsschutz incl. USA/Kanada (räumlicher Geltungsbereich) | ja, USA/Kanada-Risiken gelten mit Aufnahme der Tätigkeiten mitversichert und es wird ein separater Beitrag erhoben. In der jährlichen Änderungsanzeige für das abgelaufene Versicherungsjahr müssen diese Tätigkeiten mit angegeben werden. |
ja, es gibt keine Einschränkungen für direkten Export |
16. Vorsorgeversicherung (incl. USA/Kanada) | im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen |
Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert (Vorsorgebaustein systembedingt nicht mehr erforderlich) |
17. Mitversicherte Betriebsstätten und Niederlassungen im In- und Ausland | Alle rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten gelten im Inland und Ausland mitversichert. Für rechtlich selbstständige Betriebsstätten mit gleichem Betriebscharakter im Inland und Ausland besteht ebenfalls Versicherungsschutz sofern mehrheitlicher direkter oder indirekter Einfluss ausgeübt wird. Kein Versicherungsschutz besteht für Betriebsstätten in USA, Kanada und Schweiz.
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alle inländischen sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorhandenen Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften außerhalb des EWR gelten mitversichert, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind. |
18. Vorsorgeversicherung - Personenschäden | 5.000.000,00 € |
Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert |
19. Vorsorgeversicherung - Sachschäden | 500.000,00 € (pauschal mit Vermögenschäden) |
Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert |
20. Vorsorgeversicherung - Vermögensschäden | 500.000,00 € (pauschal mit Sachschäden) |
Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert |
21. Verzicht auf Experimentier- bzw. Erprobungsklausel Erläuterung: Experimentier bzw. ErprobungsklauselEinige Versicherer haben Ausschlüsse, wie z. B. die Experimentier- bzw. Erprobungsklausel in den Versicherungsbedingungen aus anderen Branchensparten übernommen, die für IT-Versicherungen ein erhebliches Risiko darstellen. Zwei Beispiele für derartige Klauseln:
Das Auftreten einer Fehlfunktion (z.B. fehlerhafte Datensicherung), die zu einem erheblichen Schaden führt, bietet für den Versicherer zur Abwehrargumentation immer den "Anscheinsbeweis", dass keine ausreichenden Tests vorgenommen wurden. In einem solchen Fall hat ein Versicherer mit derartiger Klausel eine gute Möglichkeit, dem IT-Dienstleister den Versicherungsschutz zu versagen. Derartige Klauseln sind deshalb als problematisch zu bewerten. |
ja |
ja |
22. Verzicht auf Stand der Technik-Klausel Erläuterung zum Stand der Technik KlauselBeispiel der Klausel eines Versicherers in Bezug auf Software-Erstellung: Versicherungsschutz wird nur gewährt für \"... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engeneerings eingetreten sind.\" Derartige Klauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer im Schadenfall und sollten daher vermieden werden.
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nein |
ja |
23. Versicherungsschutz bei Verzögerung der Leistung (Verzug) Erläuterung zu Verzögerungsschäden Die Mitversicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug) wie er z. B. bei einer Softwareimplementierung, Softwareentwicklung oder Erstellung eines Online-Shops entstehen kann, ist je nach Tätigkeitsschwerpunkt für die Auswahl der geeigneten IT-Haftpflichtversicherung sehr wichtig.
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ja, Verzug ist dem Versicherer durch den Versicherungsnehmer nachzuweisen. |
ja, ohne Einschränkung |
24. Implementierungs- Integrations- und Tätigkeitsschäden | 500.000,00 € |
250.000,00 € |
25. Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation | 500.000,00 € |
250.000,00 € |
26. Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden | 500.000,00 € |
3.000.000,00 € |
27. Bearbeitungsschäden Unter einem Bearbeitungsschaden versteht man Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Ein Bearbeitungsschaden wird auch als Tätigkeitsschaden bezeichnet. |
500.000,00 € |
3.000.000,00 € |
28. Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe | 500.000,00 € |
3.000.000,00 € |
29. Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/Codekarten von Türen und Schließanlagen)) | 300.000,00 € |
3.000.000,00 € |
30. Abwässer- und Allmählichkeitsschäden | 500.000,00 € |
3.000.000,00 € |
31. Sind Arbeits- oder Liefergemeinschaften bei Beteiligung an IT-Projekten mitversichert? | ja |
ja |
32. Eigenschäden Erläuterung zur EigenschadendeckungGenerell ist in der Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.
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nein |
ja, bis 250.000,00 € |
33. RPC-Deckung (Return of Project Costs) Erläuterung zur RPC-DeckungZusätzlich zum klassischen IT-Haftpflichtrisiko kann auch das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen versichert werden, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
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nein, wird vom Versicherer nicht angeboten |
nein, wird jedoch bis zu einer Leistungsobergrenze von 250.000 € angeboten und kann gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. |
34. Vorumsätze im Versicherungsschutz eingeschlossen? Erläuterung zu Vorumsätze Nur wenige Versicherer bieten automatisch und unbegrenzt die Mitversicherung von Vorumsätzen bzw. aus Tätigkeiten in alten Projekten an. Die Mitversicherung der Vorumsätze ist vor allem für diejenigen IT-Experten wichtig, die nicht mit Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit bereits eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im IT-Bereich ist es durchaus möglich, dass auch aus älteren Projekten und Aufträgen ein Schaden entsteht und erst später beim IT-Dienstleister angemeldet wird. Wer also Schäden aus früheren Aufträgen nicht ausschließen kann, für den ist dieses Kriterium sehr wichtig. |
ja |
Vorumsätze sind unbegrenzt mitversichert! |
35. Rechtsverletzungen (z.B. Schutz- und Urheberrechte) Erläuterung zu Rechtsverletzungen (Beispiele):
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eingeschränkt, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen gelten ohne USA, Kanada, Irland und Großbritanien mitversichert. Die Verletzung gewerblicher Schutzrechte (z.B. Schäden aus der Verletzung von Patent-, Marken-, Urheberrechten, Schäden aus Wettbewerbsverstößen) gilt nur dann mitversichert, sofern branchenübliche Recherchen zur Vermeidung solcher Schutzrechtsverletzungen durchgeführt wurden. Ansprüche in USA, Kanada, Großbritanien und Australien gelten nicht mitversichert. Für gewerbliche Schutzrechte gilt ein Sublimit von 300.000 €. |
ja, sämtliche Rechteverletzungen (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte, etc.) gelten mit Ausnahme von Kartell- und Wettbewerbsrechten sowie Patentrechten mitversichert. |
36. AHB basierend Basieren IT-Haftpflichtversicherungen auf den allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) so sind die Wordings komplexer aufgebaut. Zu den AHBs kommen dann noch die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Diese BBRs werden noch um Klauseln und individuelle Vereinbarungen ergänzt. Die Bedingungsinhalte verweisen immer wieder auf unterschiedliche Stellen im Wording, was die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit solcher Versicherungsbedingungen deutlich komplizierter macht. |
ja |
nein |
37. Nachhaftung Die Nachhaftung bezieht sich auf Schadenfälle, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrags offenkundig werden, obwohl die Schadenverursachung während der Laufzeit des Versicherungsvertrags entstanden ist. |
5 Jahre, aber nur aus Gründen der Betriebs- und/ oder Produktions- und Liefereinstellung |
ja, bis zu 6 Monate bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit (beitragspflichtiger Zusatzbaustein). |
38. Kostenübernahme für Strafverfahren (strafrechtliche Verteidigung) Hier handelt es sich um Kosten für ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem IT-Haftpflichtschaden. |
ja, auch ortsübliche Kosten für notwendige Sachverständigengutachten |
ja |
39. eigene Veröffentlichungen mitversichert? | nein |
ja, das Veröffentlichungsrisiko für angebotene Produkte und Dienstleistungen gelten im Rahmen für Werbung und Marketing mitversichert. Dies gilt auch für Abmahnungen gegen den Versicherungsnehmer. |
40. Subunternehmer mitversichert? | ja |
ja |
41. Eigenschadendeckung für Datenrisiken (kostenpflichtiger Zusatzbaustein) | nein, wird vom Versicherer nicht angeboten. |
100.000,00 € oder 250.000,00 € Höchstentschädigung |
42. Nachmeldefrist (zeitlicher Geltungsbereich) Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer |
5 Jahre |
10 Jahre Nachmeldefrist, ohne Einschränkungen |
43. Projektverträge (kostenpflichtiger Zusatzbaustein) | nein, wird vom Versicherer nicht angeboten. |
25.000,00 € Höchstentschädigung |
44. Kündigungsfrist Für Sach- und Haftpflichtversicherungsverträge beträgt die marktübliche Kündigungsfrist 3 Monate. |
3 Monate vor Hauptfälligkeit |
1 Monat vor Hauptfälligkeit |
45. Laufzeitnachlass | wird vom Versicherer nicht aktiv angeboten |
10 % bei einer Versicherungslaufzeit von 3 Jahren |
46. Berechnung des Beitrages nach angegebenem Umsatz? | ja |
ja, innerhalb von vorgegebenen Umsatzbändern bleibt die Versicherungsprämie unverändert |
47. Existenzgründernachlass Für Neugründungen oder Start-Ups gewähren die Versicherungsgesellschaften einen befristeten Nachlass, der häufig im zweiten Versicherungsjahr entfällt. |
wird vom Versicherer nicht aktiv angeboten |
15 % |
48. Händlerkettenklausel | ja |
nein |
49. Ansprüche auf Zahlung von Honorar- oder Werklohnforderungen | ja |
ja |
50. Vertrauensschäden | nein |
der Eigenschaden, welcher infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Vermögensdeliktes durch Angestellte oder freie Mitarbeiter dem Versicherungsnehmer zugefügt werden, gilt mitversichert. |
51. Wird eine Stückprämie angeboten? | nein |
ja, bis zu einem Jahresnettoumsatz von € 75.000 bleibt der Versicherungsbeitrag unverändert. |
52. Beschädigung oder Zerstörung der Website | nein |
alle notwendigen Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Website gilt mitversichert, sofern diese durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde. |
53. Reputationsschäden | nein |
ersetzt werden alle notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung eines substanziellen Reputationsschadens aufgrund eines Versicherungsfalls. |
54. Dokumentenverlust | nein |
ersetzt werden Wiederbeschaffungskosten für überlassene schriftliche Dokumente zur Auftragserledigung bei Dokumentenverlust. |
55. Gewährleistungsfrist Die gesetzliche Verjährungsfrist (Gewährleistung) kann gegenüber dem Kunden verlängert werden. Wird dies vereinbart, so hat dies im Schadenfall keine negative Auswirkungen. |
bis zu 5 Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme |
unbegrenzt |
56. Freie Mitarbeiter mitversichert (incl. Regressverzicht)? | ja |
ja, eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen) gelten mitversichert, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind. |
57. Kostenübernahme für Strafverfahren (strafrechtliche Verteidigung) | ja, auch ortsübliche Kosten für notwendige Sachverständigengutachten |
ja |
58. Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten? | nein |
ja |
59. Gelten alle Arten von Erfüllungsfolgeschäden mitversichert? | eingeschränkt, nur wenn es sich um Folgeschäden mangelhafter Erfüllung handelt. |
ja |
60. Gibt es Einschränkungen bei Virenschäden? | ja, zwar gelten Schäden durch Viren, Trojaner, ähnliche Schadprogramme oder unbefugte Eingriffe Dritter in Datenverarbeitungssysteme/Datennetze mitversichert, jedoch sind entsprechende Sicherheits- und Schutzvorkehrungen zu unterhalten. |
nein, alle Schäden, durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) gelten mitversichert. |
61. Selbstbeteiligung bei Personenschäden | keine |
keine |
62. Ist die verschuldensunabhängige Haftung eingeschlossen? Schadensfälle zur verschuldensunabhängigen Haftung entstehen oft bei der Vereinbarung von Service Level Agreements (zugesicherte Leistungseigenschaften wie etwa Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung von EDV-Projekten) |
ja |
ja |
63. Sind vertragliche Haftungsansprüche mitversichert? | nein |
ja |
64. Sind gesetzliche Haftungsansprüche mitversichert? | ja |
ja |
65. Leistungen einer Werbe- und Grafikagentur | nein |
beitragsfrei und ohne weiteren Zuschlag mitversichert (Rahmenvereinbarung KuV24) |
66. Definition des Schadensfalls | Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an. |
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67. Selbstbeteiligung für Schäden in USA/Kanada | 10.000,00 € |
€ 15.000,00 |
68. vereinfachte Online-Jahresmeldung Damit die Versicherungsgesellschaft über etwaige betriebliche Änderungen oder neue Risiken in Ihrer IT-Tätigkeit informiert ist, erhalten Sie einen jährlichen Fragebogen (sogenannte Prämienregulierung). Ergaben sich Änderungen für Ihren Versicherungsvertrag, prüft der Versicherer, ob der von Ihnen bezahlte Versicherungsbeitrag angemessen ist.
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nein |
ja, vereinfachte online-Abwicklung über myKuV24 |
69. erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater | nein |
beitragsfrei und ohne weiteren Zuschlag mitversichert (Rahmenvereinbarung KuV24) |
70. Bedingungsupdate Garantie Über das Bedingungsupdate liegt stets das aktuellste Wording der IT-Haftpflichtversicherung zu grunde. Mit der Vereinbarung einer sogenannten Besitzstandswahrungsklausel ergeben sich keine Nachteile zwischen den alten und den neuen Versicherungsbedingungen. Die Besitzstandswahrungsklausel kann folgende Formulierung haben: |
nein |
ja, bei prämienneutralen Bedingungsverbesserungen mit sofortiger Wirkung. |
71. Deckungssummen-Maximierung Erläuterung zum Begriff Maximierung |
2-fach maximiert |
2-fach maximiert |
72. Verzicht auf Wartungsklausel Erläuterung zur Wartungsklausel
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nein |
ja |
73. Verzicht auf Kostenklausel Erläuterung zur Kostenklausel |
nein, Anrechnung erfolgt bei Ansprüchen vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten und/oder nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht. |
ja |
74. Versicherungsbestätigung Viele Auftraggeber fordern vom IT-Experten eine Bestätigung dass eine IT-Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestversicherungssummen aktuell besteht. |
muß bei Bedarf jeweils beim Versicherer angefordert werden |
sofort, mit der Erstellung des Versicherungsscheins erhält der IT-Experte in deutscher und englischer Sprache eine neutrale Versicherungsbestätigung zur Aushändigung für seinen Auftraggeber |
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