Hier finden Sie die von Ihnen ausgewählten Tarife mit über 70 Kriterien in einer Tabelle einander gegenüber gestellt und können die Versicherungsangebote in allen Details selbst vergleichen.
Kriterium | HISCOX Net-IT 02/2013 Start-Deckung (Umsatz bis 75 T€) |
ERGO IT - € 500.000 |
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1. Stand der Datenerhebung Erläuterung: Stand der DatenerhebungDer Versicherungsvergleich wird von uns kontinuierlich gepflegt und aktualisiert. |
10-2014 |
09-2014 |
2. Produktname | Net-IT Police |
IT-Haftpflicht |
3. Vertragsgrundlagen/ Bedingungen Welche Versicherungsbedingungen liegen der IT-Haftpflicht zu Grunde? |
Net IT Bedingungen 02/2013 mit zusätzlichen KuV24-Leistungserweiterungen (Rahmenvereinbarung KuV24 08-2013) |
ERGO Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmen (IT 2013 KT, Stand 1.10.2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (H 2012, Stand 1.7.2014) |
4. Besonderheiten | ||
5. Angebotserstellung / Antragstellung | online-Abschluss über KuV24 durch Beantwortung von 5 einfachen ja/nein-Fragen |
Vor Abschluss muss ein 2-seitiger Risikofragebogen ausgefüllt werden. Erst dann erstellt der Anbieter ein verbindliches Angebot |
6. Definition Deckungssummen für spezielle IT-typische Leistungsbereiche gilt nicht die Vermögensschadendeckung sondern die Sachschadendeckung als Regulierungssumme zur Verfügung |
Die maximale Versicherungsleistung für Sach- und Vermögensschäden ist zusammen auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt (pauschale Deckungssummen). |
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7. Sofortige verbindliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) | ja |
nein |
8. Deckungssummen - Personenschäden | 3.000.000,00 € (pauschal mit Sachschäden) |
3.000.000,00 € |
9. Deckungssummen - Sachschäden | 3.000.000,00 € (pauschal mit Personenschäden) |
500.000,00 € (pauschal mit Vermögenschäden) |
10. Deckungssummen - Vermögensschäden | 250.000,00 € |
500.000,00 € (pauschal mit Sachschäden) |
11. Ist der Versicherungsschutz in Teilbereichen durch Sublimite eingeschränkt? Erläuterung: SublimiteSublimite sind niedrigere Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.). |
nein |
ja |
12. Offene Deckung - welche IT-Tätigkeiten gelten mitversichert? Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung versichert, es sei denn in den Versicherungsausschlüssen sind bestimmte Umstände explizit ausgeschlossen. |
ja, offene Deckung, d.h.alle IT-typischen Tätigkeiten ohne abschließende und eingrenzende Aufzählung gelten bedingungsgemäss mitversichert |
ja, offene Deckung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als IT-Unternehmen ohne abschließende Aufzählung. |
13. Selbstbeteiligung (speziell bei Vermögensschäden) | 500,00 € |
0,00 € |
14. Jahresbruttobeitrag Erläuterung: JahresbruttobeitragIn den ausgewiesenen Versicherungsbeiträgen ist die gesetzliche Versicherungssteuer von 19 % berücksichtigt. |
481,95 € |
1.184,05 € |
15. Weltweiter Versicherungsschutz incl. USA/Kanada (räumlicher Geltungsbereich) | ja, es gibt keine Einschränkungen für direkten Export |
ja, mit Einschränkungen. USA/Kanada-Risiken gelten mit Aufnahme der Tätigkeiten mitversichert und es wird ein separater Beitrag erhoben. In der jährlichen Änderungsanzeige für das abgelaufene Versicherungsjahr müssen diese Tätigkeiten mit angegeben werden. Ansonsten entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. |
16. Vorsorgeversicherung (incl. USA/Kanada) | Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert (Vorsorgebaustein systembedingt nicht mehr erforderlich) |
500.000,00 € für Personen und 150.000,00 € für Sachschäden und - soweit vereinbart € 50.000 für Vermögensschäden, sofern im Versicherungsschein nicht geringere Versicherungssummen festgesetzt sind. |
17. Mitversicherte Betriebsstätten und Niederlassungen im In- und Ausland | alle inländischen sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorhandenen Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften außerhalb des EWR gelten mitversichert, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind. |
nur die im Versicherungsschein angebenen Risiken gelten mitversichert. |
18. Vorsorgeversicherung - Personenschäden | Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert |
500.000,00 € |
19. Vorsorgeversicherung - Sachschäden | Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert |
150.000,00 € |
20. Vorsorgeversicherung - Vermögensschäden | Aufgrund der offenen Deckung gelten alle IT-Risiken versichert |
50.000,00 € (soweit vereinbart) |
21. Verzicht auf Experimentier- bzw. Erprobungsklausel Erläuterung: Experimentier bzw. ErprobungsklauselEinige Versicherer haben Ausschlüsse, wie z. B. die Experimentier- bzw. Erprobungsklausel in den Versicherungsbedingungen aus anderen Branchensparten übernommen, die für IT-Versicherungen ein erhebliches Risiko darstellen. Zwei Beispiele für derartige Klauseln:
Das Auftreten einer Fehlfunktion (z.B. fehlerhafte Datensicherung), die zu einem erheblichen Schaden führt, bietet für den Versicherer zur Abwehrargumentation immer den "Anscheinsbeweis", dass keine ausreichenden Tests vorgenommen wurden. In einem solchen Fall hat ein Versicherer mit derartiger Klausel eine gute Möglichkeit, dem IT-Dienstleister den Versicherungsschutz zu versagen. Derartige Klauseln sind deshalb als problematisch zu bewerten. |
ja |
ja |
22. Verzicht auf Stand der Technik-Klausel Erläuterung zum Stand der Technik KlauselBeispiel der Klausel eines Versicherers in Bezug auf Software-Erstellung: Versicherungsschutz wird nur gewährt für \"... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engeneerings eingetreten sind.\" Derartige Klauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer im Schadenfall und sollten daher vermieden werden.
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ja |
nein, Einschränkung gilt nur bei Hosting und Cloud Computing. |
23. Versicherungsschutz bei Verzögerung der Leistung (Verzug) Erläuterung zu Verzögerungsschäden Die Mitversicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug) wie er z. B. bei einer Softwareimplementierung, Softwareentwicklung oder Erstellung eines Online-Shops entstehen kann, ist je nach Tätigkeitsschwerpunkt für die Auswahl der geeigneten IT-Haftpflichtversicherung sehr wichtig.
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ja, ohne Einschränkung |
ja, sofern ein Berufsversehen im Zusammenhang mit dem Erbringen der vereinbarten Leistung vorliegt. |
24. Implementierungs- Integrations- und Tätigkeitsschäden | 250.000,00 € |
500.000,00 € |
25. Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation | 250.000,00 € |
500.000,00 € |
26. Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden | 3.000.000,00 € |
3.000.000,00 € |
27. Bearbeitungsschäden Unter einem Bearbeitungsschaden versteht man Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Ein Bearbeitungsschaden wird auch als Tätigkeitsschaden bezeichnet. |
3.000.000,00 € |
3.000.000,00 € |
28. Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe | 3.000.000,00 € |
3.000.000,00 € |
29. Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/Codekarten von Türen und Schließanlagen)) | 3.000.000,00 € |
3.000.000,00 € (inkl. Code-Karten und vorübergehende Objektsicherungsmaßnahmen für maximal 14 Tage) |
30. Abwässer- und Allmählichkeitsschäden | 3.000.000,00 € |
3.000.000,00 € |
31. Sind Arbeits- oder Liefergemeinschaften bei Beteiligung an IT-Projekten mitversichert? | ja |
ja |
32. Eigenschäden Erläuterung zur EigenschadendeckungGenerell ist in der Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.
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ja, bis 250.000,00 € |
ja, bis 250.000,00 € |
33. RPC-Deckung (Return of Project Costs) Erläuterung zur RPC-DeckungZusätzlich zum klassischen IT-Haftpflichtrisiko kann auch das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen versichert werden, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
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nein, wird jedoch bis zu einer Leistungsobergrenze von 250.000 € angeboten und kann gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. |
ja, wird bis zu einer Leistungsobergrenze von 250.000 € angeboten. |
34. Vorumsätze im Versicherungsschutz eingeschlossen? Erläuterung zu Vorumsätze Nur wenige Versicherer bieten automatisch und unbegrenzt die Mitversicherung von Vorumsätzen bzw. aus Tätigkeiten in alten Projekten an. Die Mitversicherung der Vorumsätze ist vor allem für diejenigen IT-Experten wichtig, die nicht mit Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit bereits eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im IT-Bereich ist es durchaus möglich, dass auch aus älteren Projekten und Aufträgen ein Schaden entsteht und erst später beim IT-Dienstleister angemeldet wird. Wer also Schäden aus früheren Aufträgen nicht ausschließen kann, für den ist dieses Kriterium sehr wichtig. |
Vorumsätze sind unbegrenzt mitversichert! |
nein |
35. Rechtsverletzungen (z.B. Schutz- und Urheberrechte) Erläuterung zu Rechtsverletzungen (Beispiele):
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ja, sämtliche Rechteverletzungen (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte, etc.) gelten mit Ausnahme von Kartell- und Wettbewerbsrechten sowie Patentrechten mitversichert. |
eingeschränkt, |
36. AHB basierend Basieren IT-Haftpflichtversicherungen auf den allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) so sind die Wordings komplexer aufgebaut. Zu den AHBs kommen dann noch die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Diese BBRs werden noch um Klauseln und individuelle Vereinbarungen ergänzt. Die Bedingungsinhalte verweisen immer wieder auf unterschiedliche Stellen im Wording, was die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit solcher Versicherungsbedingungen deutlich komplizierter macht. |
nein |
ja |
37. Nachhaftung Die Nachhaftung bezieht sich auf Schadenfälle, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrags offenkundig werden, obwohl die Schadenverursachung während der Laufzeit des Versicherungsvertrags entstanden ist. |
ja, bis zu 6 Monate bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit (beitragspflichtiger Zusatzbaustein). |
5 Jahre, bei vollständigem und dauerhaftem Risikowegfall für gelieferte Waren und geleisteten Arbeiten vor Vertragsbeendigung. |
38. Kostenübernahme für Strafverfahren (strafrechtliche Verteidigung) Hier handelt es sich um Kosten für ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem IT-Haftpflichtschaden. |
ja |
ja, es werden die Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung nach Gebührenordnung übernommen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden. |
39. eigene Veröffentlichungen mitversichert? | ja, das Veröffentlichungsrisiko für angebotene Produkte und Dienstleistungen gelten im Rahmen für Werbung und Marketing mitversichert. Dies gilt auch für Abmahnungen gegen den Versicherungsnehmer. |
ja, für Schäden aus Veröffentlichungen in den Bereichen Werbung, Verkaufsförderung oder Marketing für eigene Produkte und Dienstleistungen besteht Versicherungsschutz. |
40. Subunternehmer mitversichert? | ja |
ja |
41. Eigenschadendeckung für Datenrisiken (kostenpflichtiger Zusatzbaustein) | 100.000,00 € oder 250.000,00 € Höchstentschädigung |
nein, wird vom Versicherer nicht angeboten. |
42. Nachmeldefrist (zeitlicher Geltungsbereich) Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer |
10 Jahre Nachmeldefrist, ohne Einschränkungen |
keine Frist genannt |
43. Projektverträge (kostenpflichtiger Zusatzbaustein) | 25.000,00 € Höchstentschädigung |
nein, wird vom Versicherer nicht angeboten. |
44. Kündigungsfrist Für Sach- und Haftpflichtversicherungsverträge beträgt die marktübliche Kündigungsfrist 3 Monate. |
1 Monat vor Hauptfälligkeit |
3 Monate vor Hauptfälligkeit |
45. Laufzeitnachlass | 10 % bei einer Versicherungslaufzeit von 3 Jahren |
wird vom Versicherer nicht aktiv angeboten |
46. Berechnung des Beitrages nach angegebenem Umsatz? | ja, innerhalb von vorgegebenen Umsatzbändern bleibt die Versicherungsprämie unverändert |
ja |
47. Existenzgründernachlass Für Neugründungen oder Start-Ups gewähren die Versicherungsgesellschaften einen befristeten Nachlass, der häufig im zweiten Versicherungsjahr entfällt. |
15 % |
nein |
48. Händlerkettenklausel | nein |
nein |
49. Ansprüche auf Zahlung von Honorar- oder Werklohnforderungen | ja |
eingeschränkt, Übernahme der gesetzlichen Prozesskosten für unstrittige und fällige Vergütungsansprüche, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche aufrechnet. |
50. Vertrauensschäden | der Eigenschaden, welcher infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Vermögensdeliktes durch Angestellte oder freie Mitarbeiter dem Versicherungsnehmer zugefügt werden, gilt mitversichert. |
ersetzt werden die unmittelbar entstandenen Vermögensschäden, die durch fahrlässiges Berufsversehen (Schreib-, Rechen- und Eingabefehler in Bezug auf das Rechnungswesen) der eigenen Mitarbeiter verursacht werden. |
51. Wird eine Stückprämie angeboten? | ja, bis zu einem Jahresnettoumsatz von € 75.000 bleibt der Versicherungsbeitrag unverändert. |
nein |
52. Beschädigung oder Zerstörung der Website | alle notwendigen Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Website gilt mitversichert, sofern diese durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde. |
ersetzt werden die vergeblichen Aufwendungen bei Veränderung oder Blockierung der eigenen Internetseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter. |
53. Reputationsschäden | ersetzt werden alle notwendigen Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung eines substanziellen Reputationsschadens aufgrund eines Versicherungsfalls. |
ersetzt werden die Kosten eines PR-Beraters zur Minderung eines Reputationsschadens aufgrund eines Versicherungsfalls. Der Reputationsschaden muss nachweislich drohen oder nachweislich entstanden sein. Die Beauftragung muss vorher mit dem Versicherer abgestimmt werden. |
54. Dokumentenverlust | ersetzt werden Wiederbeschaffungskosten für überlassene schriftliche Dokumente zur Auftragserledigung bei Dokumentenverlust. |
ersetzt werden die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung eigener schriftliche Dokumente zur Auftragserledigung, sofern ein Dritter mit der Wiederherstellung beauftragt wird. |
55. Gewährleistungsfrist Die gesetzliche Verjährungsfrist (Gewährleistung) kann gegenüber dem Kunden verlängert werden. Wird dies vereinbart, so hat dies im Schadenfall keine negative Auswirkungen. |
unbegrenzt |
Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist um bis zu einem Jahr |
56. Freie Mitarbeiter mitversichert (incl. Regressverzicht)? | ja, eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen) gelten mitversichert, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind. |
ja |
57. Kostenübernahme für Strafverfahren (strafrechtliche Verteidigung) | ja |
ja, es werden die Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung nach Gebührenordnung übernommen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden. |
58. Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten? | ja |
ja, bis zu einer Höchstentschädigung von 50.000,00 € |
59. Gelten alle Arten von Erfüllungsfolgeschäden mitversichert? | ja |
nein |
60. Gibt es Einschränkungen bei Virenschäden? | nein, alle Schäden, durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) gelten mitversichert. |
ja, mitversichert gelten Schäden, die durch "Viren" oder sonstige Sabotageprogramme (z.B. "Trojaner", "Würmer" oder "logische Bomben") verursacht werden oder durch unbefugten Zugriff Dritter auf Daten bei der Internetbenutzung (z.B. Informationspiraterie) entstehen. |
61. Selbstbeteiligung bei Personenschäden | keine |
keine |
62. Ist die verschuldensunabhängige Haftung eingeschlossen? Schadensfälle zur verschuldensunabhängigen Haftung entstehen oft bei der Vereinbarung von Service Level Agreements (zugesicherte Leistungseigenschaften wie etwa Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung von EDV-Projekten) |
ja |
ja |
63. Sind vertragliche Haftungsansprüche mitversichert? | ja |
nein |
64. Sind gesetzliche Haftungsansprüche mitversichert? | ja |
ja |
65. Leistungen einer Werbe- und Grafikagentur | beitragsfrei und ohne weiteren Zuschlag mitversichert (Rahmenvereinbarung KuV24) |
nein |
66. Definition des Schadensfalls | Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an. |
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. |
67. Selbstbeteiligung für Schäden in USA/Kanada | € 15.000,00 |
€ 5.000,00 |
68. vereinfachte Online-Jahresmeldung Damit die Versicherungsgesellschaft über etwaige betriebliche Änderungen oder neue Risiken in Ihrer IT-Tätigkeit informiert ist, erhalten Sie einen jährlichen Fragebogen (sogenannte Prämienregulierung). Ergaben sich Änderungen für Ihren Versicherungsvertrag, prüft der Versicherer, ob der von Ihnen bezahlte Versicherungsbeitrag angemessen ist.
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ja, vereinfachte online-Abwicklung über myKuV24 |
nein |
69. erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater | beitragsfrei und ohne weiteren Zuschlag mitversichert (Rahmenvereinbarung KuV24) |
nein |
70. Bedingungsupdate Garantie Über das Bedingungsupdate liegt stets das aktuellste Wording der IT-Haftpflichtversicherung zu grunde. Mit der Vereinbarung einer sogenannten Besitzstandswahrungsklausel ergeben sich keine Nachteile zwischen den alten und den neuen Versicherungsbedingungen. Die Besitzstandswahrungsklausel kann folgende Formulierung haben: |
ja, bei prämienneutralen Bedingungsverbesserungen mit sofortiger Wirkung. |
nein |
71. Deckungssummen-Maximierung Erläuterung zum Begriff Maximierung |
2-fach maximiert |
2-fach maximiert |
72. Verzicht auf Wartungsklausel Erläuterung zur Wartungsklausel
|
ja |
ja |
73. Verzicht auf Kostenklausel Erläuterung zur Kostenklausel |
ja |
nein, Anrechnung erfolgt bei allen Versicherungsfällen im Ausland |
74. Versicherungsbestätigung Viele Auftraggeber fordern vom IT-Experten eine Bestätigung dass eine IT-Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestversicherungssummen aktuell besteht. |
sofort, mit der Erstellung des Versicherungsscheins erhält der IT-Experte in deutscher und englischer Sprache eine neutrale Versicherungsbestätigung zur Aushändigung für seinen Auftraggeber |
muß bei Bedarf jeweils beim Versicherer angefordert werden |
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