Die IT-Haftpflichtversicherung von KuV24 ist als Berufshaftpflichtversicherung eine kombinierte Haftpflichtversicherung und deckt alle typischen Risiken Ihrer Tätigkeit als IT-Experte ab, z.B. Haftpflichtansprüche wegen Schäden auf Grund von:
Versichert sind prinzipiell alle Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie (selbständig oder freiberuflich und unabhängig von der Rechtsform). Lesen Sie hier Beispiele von versicherten Tätigkeiten, den mitversicherten Personen, Niederlassungen und Nebenrisiken, für die Versicherungsschutz im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung besteht.
Generell lassen sich die zu erwartenden Schäden im IT-Bereich in drei Hauptgruppen einteilen:
Alle drei Schadenarten werden je nach gewähltem Tarif in unterschiedlichem Umfang von der IT-Haftpflicht abgedeckt.
Die allerbesten Pläne können schief gehen. Gerade der IT- und Telekommunikationsbereich
erfordert deshalb den bestmöglichen Schutz, um die Risiken, die durch ungewöhnliche Umstände
und Wettbewerbsdruck entstehen, abzusichern. Das Spezial-Konzept von KuV24 bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, um gegen diese Risiken gewappnet zu sein. Die durch Ihre IT-Haftpflichtversicherung abgesicherten Schäden können viele verschiedene Ursachen haben.
Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsumfang sind und bleiben generell leider notwendiges Übel in der Vertragsgestaltung mit Versicherungsgesellschaften. Würde ein Versicherungsanbieter das IT-Haftpflichtrisiko ohne jegliche Einschränkungen des Deckungsumfanges übernehmen, wäre die Versicherungsprämie kaum bezahlbar.
Durch die All-Risk-Deckung (offene Deckung) für alle IT-typischen Haftungsrisiken (ohne Sublimite) und dem einheitlichen Bedingungswerk (keine umständliche Kombination aus AHB und BBR Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ) sind die Versicherungsausschlüsse von der Hiscox definiert und begrenzt. Lesen Sie hier einige Beispiele für Risikoausschlüsse.
Bei sogenannten Eigenschäden wird der Versicherungsnehmer selbst durch Unredlichkeit seiner eigenen Mitarbeiter geschädigt (Betrug, Untreue, Unterschlagung).
Beispielsweise überweist ein Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung Firmengelder auf sein privates Konto und zahlt mit der Firmenkreditkarte private Wochenendreisen. Die Veruntreuung fällt erst Monate später auf.
Eigenschäden deckt in Deutschland derzeit nur die IT-Haftpflicht unseres Versicherers Hiscox ab
Ein weiterer Eigenschaden kann entstehen, wenn der Auftraggeber berechtigt zurücktritt. Dieser Fall ist bei der IT-Haftpflicht von KuV24 über den RPC-Baustein (Return of Projekt Costs) generell bis zu einer Leistungsobergrenze von 250.000 € mitversichert.
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