Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Versicherungsunternehmen schließen den Versicherungsschutz für die Auftraggeber aus, die mehr als 40 % des Umsatzes des Versicherungsnehmers erzeugen (sogenannte Hauptauftraggeberklausel).
Hat die KuV24 IT-Haftpflicht eine ähnliche Klausel, oder ist sie auch sinnvoll für einen IT-Freiberufler, der zu etwa gleichen Teilen für zwei Auftraggeber arbeitet?
Unsere spezielle IT-Haftpflichtversicherung hat KEINE Hauptauftraggeberklausel in den Versicherungsbedingungen.
Unserer Meinung nach schränkt eine solche Klausel den Versicherungsschutz für Sie als Kunden ein. Auch wenn Sie nur zwei Auftraggeber derzeit haben, möchten Sie ja gerne einen umfassenden Versicherungsschutz.
Tel. +49 (731) 27703 - 63 Wir freuen uns auf Fragen, Anmerkungen oder Kritik! Mo - Fr von 9 Uhr bis 18 Uhr |
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