Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC-Baustein)

Der RPC-Baustein (Return of Project Costs) versichert die vergeblichen Aufwendungen, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.

Er greift beispielsweise dann, wenn Ihr Kunde nach einigen Verzögerungen und mehrfachem Nachbessern mir Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden ist und berechtigt vom Vertrag zurücktritt. Trotzdem hatten Sie bei einem mehrere Monate dauernden Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie möglicherweise auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten.

Diese vergeblichen Aufwendungen (abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Aufwendungen, mindestens jedoch der im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbeteiligung) werden dann über diesen Zusatzbaustein vom Versicherer bis zu einer Leistungsobergrenze von 250.000 € übernommen.

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