Die vertraglich vereinbarte Leistung wird für einen bestimmten Zeitraum (Haftzeit = Leistungsdauer) erbracht. Eine vereinbarte Karenzfrist ist bei der Leistungsdauer noch zu berücksichtigen.
Im Fall des IT-Tagegelds von KuV24 wird der Tagessatz über eine maximale Leistungsdauer von 24 Monaten erbracht.
Bei psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen werden Leistungen im Gesamtausmaß von 180 Tagen erbracht.
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