Gemäß des Versicherungsvertragsgesetzes hat der Versicherer ein Kündigungsrecht nach Eintritt eines Unterbrechungsschadens wegen völliger (100%iger) vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen.
Im Falle der Kündigungsverzichtklausel verzichtet der Versicherer für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit (10 Jahre) auf dieses Kündigungsrecht.
Für Das IT-Tagegeld von KuV24 gilt die Kündigungsverzichtklausel (Besondere Bedingung 52) und somit ist ein vorzeitiger Ausstieg bei schlechtem Schadenverlauf (häufiger Krankenstand) dem Versicherer vor Ablauf der 10 Jahre weder regulär noch außerordentlich möglich.
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