Nachhaftung

Bei völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person wird eine Leistung für maximal 6 Monate erbracht. Hierbei müssen nötige Betriebsauslagen und Kosten für die Liquidierung des Betriebes für eine Erstattung nachgewiesen werden (Besondere Bedingung 31).

 

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