Beim Tagessatz handel es sich um den täglich vereinbarten Betrag, der im Schadenfall aufgrund eines Unterbrechungsschadens bezahlt wird. Der vereinbarte Tagessatz wird pro ausgefallenem Wochentag (Montag bis Sonntag) erstattet, d.h. 7 Tage pro Woche bzw. 30 Tage pro Monat.
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