Versicherungsbedingungen und rechtliche Hinweise

Grundlage des Versicherungsvertrags sind

  • der Online-Antrag,
  • die gesetzlichen Bestimmungen,
  • die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der GENERALI,

Versicherungsbedingungen

In den Versicherungsbedingungen zu IT-Tagegeld der Generali sind "Schwarz auf Weiss" - und ohne Kleingedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen geregelt. Und das transparent, klar und fair.

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Produktinformationsblatt

Das seit 01. Juli 2008 gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt dient dazu, den Kunden über die wichtigsten Punkte seines Versicherungsvertrages im Voraus zu informieren und muss folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zur Art der Versicherung
  • Eine Beschreibung versicherten Risikos und der ausgeschlossenen Risiken
  • Angaben zur Versicherungsbeitrag und Zahlungsweise
  • Leistungsausschlüsse
  • Obliegenheiten
  • Beginn und Ende des Vertrages
  • Kündigungsmöglichkeiten

 

Mit dem Produktinformationsblatt sind die wesentlichen Produktinformationen kurz und übersichtlich für Sie gestaltet.

PDF-Symbol mit Link zum Produktinformationsblatt des IT-Tagegelds Generali IT-Tagegeld Produktinformationsblatt

Informationspflicht des Versicherers

Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgeben. das ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform.

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Mitteilung des Versicherers

Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu können. Für Die ist es wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.

PDF-Symbol mit Link zur Mitteilung des Versicherers Generali IT-Tagegeld Mitteilung § 19 Abs. 5 VVG

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