Die IT-Tagegeldversicherung im Überblick

Die IT-Tagegeldversicherung von KuV24 ist ein spezielles Versicherungskonzept für IT-Experten und IT-Dienstleister. Es bietet möglichst umfassenden Versicherungsschutz für den Fall von Krankheit, Unfall oder einer Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens.

Umfang der IT-Tagegeldversicherung

Versichert ist die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie die Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens (Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, Austritt von Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch oder Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche)

Sonstige Verhinderungsgründe sind mitversichert

  • Tod von nahen Angehörigen
  • Flugverspätung und Flugausfall von mind. 12 Stunden
  • Kriegsereignisse und innere Unruhe im Ausland

 

Wichtig hier: Die Karenzzeit beträgt jeweils 0 Tage!

Annahmerichtlinien der IT-Tagegeldversicherung

  • Höchstversicherungssumme
    Die Höchstversicherungssumme beträgt 252.000 € (bzw. pro Tag 1/360 =  700 € als pauschaler Tagessatz), jedoch max. 200.000 € bei 14 Tage Karenz(bzw. pro Tag 1/360 = 555 € als pauschaler Tagessatz).
  • Nachweispflicht
    Ab einer Versicherungssumme in Höhe von 150.000 € (Tarifgruppe I) bzw. einem Tagessatz von über 416 € ist ein Nachweis über Umsatz und Kosten bei der Antragstellung erforderlich. 
  • Eintrittsalter
    Das maximale Eintrittsalter beträgt 60 Jahre.
  • Mitarbeiter
    Es ist ein Abschluss für IT-Experten und IT-Dienstleister mit bis zu 10 Mitarbeitern möglich (Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Subunternehmer bleiben unberücksichtigt).

Karenzzeiten der IT-Tagegeldversicherung

Die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft  tritt nach Ablauf der vereinbarten Karenztage ein. Bei der IT-Tagegeldversicherung von KuV24 kann zwischen folgenden Karenzzeiten gewählt werden: 14, 21, 28, 42, 84 und 100 Tage.

Beachten Sie auch folgende Besonderheiten:

  • bei stationären Aufenthalt (mind. 48 Std.) oder Unfall verkürzt sich die Karenzzeit um 7 Tage
  • bei Quarantäne beträgt die Karenzzeit generell 2 Tage
  • bei Betriebsunterbrechung aufgrund eines Sachschadens beträgt die Karenzzeit 0 Tage

Beitrag für die IT-Tagegeldversicherung

Der Beitrag für die IT-Tagegeldversicherung errechnet sich aus dem Eintrittsalter (I. bis 45 Jahre, II. 46-55 Jahre, III. 56-65 Jahre), dem versichertem Tagegeldsatz und der IT-spezifischen Berufsgruppe. Nutzen Sie unseren Online-Rechner zur Berechnung Ihres individuellen Beitrags.

Beitragszahlungen

  • Die Beitragszahlung für die IT-Tagegeldversicherung erfolgt jährlich oder halbjährlich (ohne Beitragszuschlag) im Lastschriftverfahren
  • Die Hauptfälligkeit des Vertrages ist stets der 01.07. eines Kalenderjahres
  • Im ersten Versicherungsjahr (Rumpfjahr/ Rumpfhalbjahr) erfolgt eine anteilige Beitragsberechnung

Laufzeit und Kündigungsrecht durch den Versicherungsnehmer

Die Laufzeit der IT-Tagegeldversicherung beträgt 10 Jahre; wodurch Sie einen Laufzeitrabatt von 20% erhalten. Sie haben dennoch die Möglichkeit; den Vertrag jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres (bis 31.05. auf den 01.07.) von sich aus zu kündigen. Der Versicherer kann dann lediglich den gewährten Laufzeitrabatt nacherheben.

Ordentliche Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist der IT-Tagegeldversicherung beträgt nach 10 Jahren jährlich 3 Monaten auf das Versicherungsjahresende (bis 31.03. auf den 01.07.)

Beginn Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz über die IT-Tagegeldversicherung beginnt zum beantragten Versicherungsbeginn. Voraussetzung ist die abgeschlossene Risikoprüfung und Annahme des Antrages durch den Versicherer Generali. Die Annahme wird durch das Zusenden der Versicherungspolice dokumentiert.

Versicherungsbedingungen/anzuwendendes Recht

Grundlage des Versicherungsvertrages sind der Online-Antrag, die gesetzlichen Bestimmungen, die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen des Versicherers Generali, die KuV24-Datenschutzrichtilinien und die KuV24-Nutzungsbestimmungen.

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand/ Aufsicht und Beschwerden

Gerichtsstand für den Versicherungsnehmer ist das für seinen Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz seiner verwaltenden Niederlassung zuständige örtliche Gericht.

Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) oder die Finanzmarktaufsicht (FMA, Praterstraße 23, A-1020 Wien) gerichtet werden.

Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Generali sowie den Besonderen Bedingungen.

Gebührenfreies Servicepaket von KuV24

  • Online-Rechner: auf einen Blick alle Beiträge und Karenzeiten je gewähltem Tagessatz
  • Online Versicherungsvergleich: alle gängigen Versicherungskonzepte für eine Betriebskosten, Ausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung werden quantitativ und qualitativ miteinander verglichen
  • Kostenfreie Analyse und Bewertung bestehender Krankentagegeldversicherungen
  • Unterstützung bei der Schadenmeldung und bei der Schadenbearbeitung
  • Fachvorträge, Artikel und Informationsplattform

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