Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankengeldabsicherung und der IT-Tagegeldabsicherung von KuV24 gibt es erhebliche Unterschiede in fast allen untersuchten Kriterien.
Vergleichen Sie anhand der von KuV24 recherchierten Leistungsaufstellung:
Untersuchte Kriterien | Gesetzliches Tagegeld | Privates Tagegeld* | IT-Tagegeld von KuV24 |
Max. versicherbarer Betrag? | max. 70 % vom Arbeitseinkommen bis zur Beitrags- Bemessungsgrenze |
max. steuerrechtlicher GewinnSteuerrechtlicher Gewinn nach § 4 (4) AVB = Einnahmen abzügich Betriebsausgaben (Peronlakosten, Miete, Leasing, Bürokosten, Abschreibungen) |
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max. versicherbarer Tagessatz | € 91,87 (Kürzungen aufgrund geringeren Gewinns möglich) |
max. Gewinn umgerechnet auf Tagesbasis (zudem i. d. R. Höchstgrenzen in den Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer) | € 700,00 bzw. Vers.-Summe p. a. € 252.000 (Vers.Summe = Tagessatz x 360) |
Leistung bei Krankheit und Unfall | ja | ja | ja |
Leistung bei Betriebsunter-brechung aufgrund Sachschäden? | nein | nein | jaBetriebsunterbrechung aufgrund Sachgefahren Feuer, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus Austritt von Leitungswasser Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren (für alle Punkte Karenzzeit 0 Tage!) Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche |
maximale Leistungsdauer? | 18 Monate innerhalb von drei Jahren | solange vorüber-gehende Arbeitsunfähigkeit vorliegtVorübergehende Arbeitsunfähigkeit z.B. bis Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt |
24 Monate |
Verkürzung der Karenzzeit bei stationärem Aufenthalt oder Unfall? | nein | nein | jaVerkürzung der Karenzfristen bei IT-EKS Bei stationärem Aufenthalt oder Unfall Minus 7 Tage Karenzzeit (vereinbart z.B. 28 Tage: Leistung bereits nach 21 Tagen) Bei Betriebsunterbrechung durch Sachschäden generell 0 Tage Karenzzeit (!) Bei Quarantäne generell 2 Tage Karenzzeit |
Anrechnung der bisherigen Karenzzeit bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit | nein | nein (nach AVB / bzw. MB/KTz.T. abweichende Bedingungen bei manchen Krankentagegeld-Versicherern ) |
ja, innerhalb von 6 Monaten addiert sich die Karenzzeit |
Beitragsberechnung | auf Basis des Einkommens bzw. bei Selbst. / Freiber. auf Basis des Gewinns ( max. € 47.250 p.a. = Beitragsbemessungs-grenze) mal Beitragssatz der Kasse |
in Abhängigkeit vom
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"Unisex-Tarif", bis Eintrittsalter 45 konstanter Beitrag, Beitrag = Faktor x Tagegeldsatz bzw. Vers.-Summe |
Leistungen im Ausland ? | nein, nur BRD | nein, nur BRD jedoch bei akut auftretenden Krankheiten und Unfällen Leistung (nur) für die Dauer eines stat. Aufenthaltes im KH |
ja, weltweit |
Steuerliche Auswirkung? |
privater Vertrag, berücksichtigungsfähig als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG | privater Vertrag, berücksichtigungsfähig als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG | i. d. R. gewerblicher Vertrag, Beiträge können daher als Betriebs- ausgaben angesetzt werdenSteuerliche Behandlung von IT-EKS als Betriebsausgabe Beiträge zur IT-EKS Betriebsunterbrechungs-Versicherung werden i.d.R. vom Finanzamt als BETRIEBSAUSGABEN anerkannt. Leider gibt es bisher KEINE bundeseinheitliche Festlegung der Obersten Finanzbehörde. |
Steuerliche Bewertung der Leistung | steuerfrei | steuerfrei | i. d. R. Betriebs- einnahme, Gewinnanteil ist nach Abzug der Kosten zu versteuern |
* Grundlage für den Vergleich sind die Musterbedingungen für die private Krankentagegeldversicherung (MB/KT). Versicherungsgesellschaften vereinbaren teilweise abweichende Regelungen zu den MB/KT.
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