Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den IT-Experten (Versicherungsnehmer) an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden.
Um das Kostenrisiko für den Freiberufler überschaubar zu halten, sollte die Selbstbeteiligung im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10%, max. jedoch € 5.000,00). Ansonsten könnte ein im ersten Moment niedrig erscheinender Selbstbehalt von 5 % bei einem Schaden von z. B. € 1 Mio. trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen nach sich ziehen (siehe auch Selbstbehalt).
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