Selbstbehalt

Selbstbehalt (oder auch Selbstbeteiligung) bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag selbst tragen muss.

Faustregel: Je höher der Selbstbehalt, desto größer die Beitragsminderung.

Siehe auch

Fixer Selbstbehalt

 

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