Selbstbehalt (oder auch Selbstbeteiligung) bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag selbst tragen muss.
Faustregel: Je höher der Selbstbehalt, desto größer die Beitragsminderung.
![]() |
Tel. +49 (731) 27703 - 63 Wir freuen uns auf Fragen, Anmerkungen oder Kritik! Mo - Fr von 9 Uhr bis 18 Uhr |
![]() |
|
![]() |
Kontaktformular |
![]() |
Rückruf-Service |