Vermögensschaden, reiner/ echter

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Siehe auch

unechter Vermögensschaden

Vermögensschadenhaftpflicht

 

Zurück

KuV24 - Fragen Sie uns!

KuV24-Berater Hotline Tel. +49 (731) 27703 - 63

Wir freuen uns auf Fragen, Anmerkungen oder Kritik!

Mo - Fr von 9 Uhr bis 18 Uhr
KuV24 - Schreiben Sie uns eine E-Mail E-Mail
Senden Sie uns Ihre Nachricht Kontaktformular
Gerne rufen wir Sie an - versprochen. Rückruf-Service

 

 

 

IT-HP_ jetzt_abschließen