Vermögensschaden, unechter

Der unechte Vermögensschaden ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.

Z.B. wurde durch einen Wasserschaden eine Festplatte beschädigt (= Sachschaden) der Datenverslust bzw. die notwendige Datenwiederherstellung ist ein Sachfolgeschaden bzw. ein unechter Vermögensschaden

Siehe auch

reiner/ echter Vermögensschaden

Vermögensschadenhaftpflicht

 

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