Bei Vertragsbeginn gibt es generell unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl, wie die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse während der Vertragslaufzeit dem Versicherten zugutekommen können:
Die Überschüsse werden während der Laufzeit angesammelt und bei Vertragsende an den Versicherungsnehmer als einmalige Kapitalzahlung ausgeschüttet.
Von einigen Versicherern wird angeboten, die Überschüsse nicht verzinslich anzulegen, sondern zum Kauf von Investmentfondsanteilen zu nutzen und so für den Versicherten ein kleines Fondsvermögen aufzubauen.
Dabei wird neben der vertraglich garantierten Berufsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen eine zusätzliche Bonus-Rente finanziert und somit die effektive BU-Rente erhöht.
Bei der Beitragsverrechnung wird durch sofortige Anrechnung der Überschüsse auf den laufend zu zahlenden Beitrag der Beitragsaufwand für die gewünschte BU-Absicherung von Beginn an minimiert.
Da der BU-Vertrag auch im Versicherungsfall weiter besteht (ohne Beitragszahlung), sind Sie auch weiterhin an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.
Diese beitragsfreie jährlich Leistungsdynamik im BU-Fall ist von Versicherer zu Versicherer verschieden, beträgt aber derzeit ca. 1,0% - 2,5 % der Vorjahres-BU-Rente und schafft somit einen zumindest teilweisen Ausgleich für den laufenden Kaufkraftverlust durch Inflation auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
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