In den BU-Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass nach Anerkennung der BU-Leistung die Fortdauer der Berufsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen, zumeist jährlich, überprüft werden kann. Dabei kann natürlich nur eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes zu einer Leistungsabänderung führen.
Zum Beispiel:
Würde der BU-Grad unter die 50%-Hürde (Pauschalregelung) fallen, kann der Versicherer die Zahlung der BU-Rente einstellen. Die Zeiträume zwischen den Nachprüfungen hängen von der Schwere der vorliegenden Erkrankungen ab. Je geringer die Besserungsaussichten sind, desto länger sind i.d.R. die Nachprüfungsintervalle.
Hinweis: Gute Berufsunfähigkeitsversicherer legen im Nachprüfungsverfahren die gleichen Bewertungskriterien zu Grunde wie bei der Erstprüfung. Ein ursprünglicher Verzicht auf die abstrakte Verweisung bleibt damit unumstößlich bestehen.
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