Bezeichnet in der Haftpflicht- und z.B. in der Rechtsschutzversicherung den Höchstbetrag bis zu dem der Versicherer im Schadensfall leisten muss. Da IT-Experten, wie auch Privatpersonen, in den meisten Fällen unbegrenzt haften, stellt dies nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer ein bedeutendes Risiko dar. Daher werden abstrakte Höchstleistungsgrenzen, so genannte abstrakte Deckungssummen vereinbart.
In anderen Bereichen, z.B. bei einer Hausratversicherung kann der maximal eintretende Schaden (= der gesamte Hausrat zum Neuwert) sehr konkret bemessen werden. Hier spricht man dann von einer Versicherungssumme und nicht von einer abstrakten Deckungssumme.
In der Haftpflichtversicherung werden üblicherweise für Personen-, Sach- und (bei manchen Verträgen auch für) Vermögensschäden die Deckungssummen einzeln ausgewiesen oder es steht eine pauschale Deckungssumme für alle Schäden zur Verfügung.
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