Weil es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung gibt, ist es besonders wichtig, den gebotenen Versicherungsumfang genau zu analysieren.
Generell sollte die IT-Haftpflichtversicherung speziell auf die Risikosituation in der EDV-Branche zugeschnitten sein. In der Praxis wird dem IT-Experten jedoch oft nur eine Bürohaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert angeboten.
Die Bürohaftpflichtversicherung deckt jedoch nur das Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des Freiberuflers abzusichern.
Bei einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen fehlt die Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie die Abdeckung des Betriebstättenrisikos.
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