Die Nachmeldefrist hat die Aufgabe bei Beendigung einer IT-Haftpflichtversicherung bis zu 3 Jahre Versicherungsschutz zusätzlich zu gewähren. Schäden gelten dann bedingungsgemäß mitversichert, auch wenn erst nach Beendigung und Stornierung des Versicherungsvertrages der tatsächliche Schaden festgestellt und nachträglich (innerhalb von 3 Jahren) gemeldet wird.
Die Ursache des Schadens muss jedoch während der Laufzeit der IT-Haftpflicht eingetreten sein. Als Schadenszenarien sind Urheberrechtsverletzungen oder Programmierfehler beispielsweise vorstellbar.
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