Sublimite sind Unterdeckungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.).
Z.B. Deckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. €, für Sachschäden 1 Mio. €, für Vermögensschäden 1 Mio. € und Sublimit (steht nur im Vertragstext) für EDV-Vermögensschäden 50.000 €.
Ein IT-Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Rechtsverletzungen limitiert auf € 50.000,00). Bei der IT-Haftpflichtversicherung von KuV24 gibt es keine Sublimite (abgesehen von der auf 250.000 € begrenzten Leistung für Eigenschäden).
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