Sonstige Verhinderungsgründe

Sonstige Verhinderungsgründe, die im Rahmen der IT-Tagegeldversicherung als mitversichert gelten:

  • Tod von nahen Angehörigen (Haftzeit 3 Tage)
  • Flugverspätung und Flugausfall von mind. 12 Stunden (Haftzeit 7 Tage)
  • Kriegsereignisse und innere Unruhen im Ausland (Haftzeit 14 Tage)


Eine Karenzzeit wird hier nicht berücksichtigt, d.h.Sie erhalten die Leitung sofort nach Eintritt der oben genannten Fälle.

 

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